Dienstag, 6. Oktober 2009

Fahrradkauf bei Ebay und auf Flohmärkten

Wer wünscht sich nicht ein Fahrrad-Schnäppchen. Doch Vorsicht! - Der besonders günstige Kauf eines hochwertigen Fahrrades bei Ebay oder auf Flohmärkten birgt nicht geringe Risiken für den Käufer!

Auf Ebay & Co. werden leider auch große Mengen gestohlener Fahrräder und Radkomponenten gehandelt. Die Hehler machen sich die Beliebtheit dieser Onlinemarktplätze und die scheinbare Anonymität zu nutze, um ihre Hehlerware abzusetzen. Der gutgläubige Erwerber eines gestohlenen Fahrrades läuft aber nicht nur Gefahr nach dem Kauf ohne Geld und Fahrrad dazustehen – ihm droht ggf. auch ein Ermittlungsverfahren wegen dem Ankauf von Diebesware!

Jeder, der eine gestohlene Sache ankauft oder sie sich anderweitig beschafft, um sich zu bereichern, macht sich strafbar (StGB §259 Abs. 1). Nur wer ohne Vorsatz handelte bleibt hier straffrei. Da bei Ebay-Auktionen oder Flohmarktkäufen typischerweise oft ein extrem auffälliges Missverhältnis zwischen dem üblichen Marktwert und dem faktisch zustande gekommenen Kaufpreis besteht, wird von Polizei und Staatsanwaltschaft häufig von Vorsatz ausgegangen. Ganz nach dem Motto, „das hätte Ihnen auffallen müssen“.

Selbst wenn in so einem Fall dem Käufer kein Vorsatz unterstellt wird, das gestohlene Fahrrad muss in jedem Fall dem Eigentümer zurückgegeben werden. Nach § 935 BGB kann an gestohlenen oder unterschlagenen Sachen niemals Eigentum erlangt werden. Den Kaufpreis müssen Sie sich dann vom Verkäufer zurückholen, was in der Praxis Verlust bedeutet.

Um beim Kauf eines gebrauchten Fahrrades nicht betrogen zu werden, ist es ratsam folgende Hinweise zu beherzigen:

1. Vor dem Bieten: Prüfen Sie immer, ob das Rad als gestohlen gemeldet wurde. Recherchieren Sie auf Fahrrad-Fahndung oder anderen Fahndungsdiensten und den Webseiten der Polizei.
2. Haben Sie ein als gestohlen gesuchtes Fahrrad entdeckt: Benachrichtigen Sie Polizei und Eigentümer.
3. Beim Kauf/Übergabe: Verlangen Sie einen Kaufvertrag mit Angaben zum Verkäufer. Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen und notieren Sie sich den Übergabeort. Achten Sie bei dem Fahrrad auf Auffälligkeiten (Überlackierungen, entfernte Codierungen, o.Ä.).

© RADKLAU - Aktion gegen Fahrraddiebstahl.

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